Kieferorthopädie

 

Was ist das Ziel der kieferorthopädischen Behandlung?

Ziel der Kieferorthopädie ist die Beseitigung von Zahnfehlstellungen, um das Gebiß voll funktionstüchtig zu machen und vor Karies und Parodontose zu schützen. Gleichzeitig sollen vorliegende schlechte Angewohnheiten wie Lutschen, falsche Mundatmung oder mögliche Fehler bei der Sprachlautbildung beseitigt werden.

Die Zähne werden gerade gestellt und das Ergebnis ist ein schönes Lächeln!

 

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Im Durchschnitt dauert die Behandlung 2 bis 3 Jahre. Voraussetzung ist eine gute Mitarbeit des Patienten.

 

In welchem Alter ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich?

Die günstigste Behandlungszeit ist das Kindesalter (9.-13. Lebensjahr), also die Wachstumsphase.

Aber auch später, d. h. im Erwachsenenalter (ohne Altersbegrenzung), ist eine Zahnbewegung mittels festsitzenden Apparaturen ohne weiteres möglich.

 

Welche kieferorthopädischen Geräte werden verwendet?

Es können herausnehmbare Geräte (sogenannte „Spangen“) eingesetzt werden.

Ihr Haupteinsatzgebiet ist das Wachstumsalter. In dieser Zeit sind noch Grobkorrekturen von Kieferfehlstellungen möglich. Der Behandlungserfolg ist allerdings stark von der Mitarbeit der Kinder abhängig.

Dagegen ist mit festsitzenden Multibandapparaturen eine gut kontrollierbare, körperliche Zahnbewegung möglich. Im Erwachsenenalter arbeiten wir ausschließlich mit festsitzenden Geräten.

 

Was ist bei der Zahnpflege und Ernährung während der kieferorthopädischen Behandlung zu beachten?

Die Zähne sind während der KFO-Behandlung durch das Tragen der Apparaturen besonders kariesgefährdet.

Das Zähneputzen nach jeder Mahlzeit ist daher unbedingt erforderlich. Jedoch nur die „richtige Putztechnik“ garantiert eine einwandfreie Mundhygiene. Zur Unterstützung in dieser Problematik bieten wir in unserer Praxis spezielle Prophylaxesitzungen an.

Die Ernährung ist in dieser Zeit darauf auszurichten, in erster Linie den Verbrauch von Zucker und Süßwaren generell einzuschränken, da diese Speisen die Zahnkaries fördern.

 

Welche Kosten entstehen bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 100% der entstehenden Kosten - nach Beantragung durch den Zahnarzt und entsprechender Genehmigung durch die Krankenkasse. Extraleistungen (z.B. zahnfarbene Brackets) werden den Eltern privat in Rechnung gestellt.

Jede kieferorthopädische Behandlung nach Vollendigung des 18. Lebensjahres muß vollständig vom Patienten selbst getragen werden!